Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenzahnarzt. Wirtschaftlichkeitsprüfung. statistische Prüfmethode. Homogenität der Vergleichsgruppe

 

Orientierungssatz

1. Haben die Prüfgremien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung den von ihnen vorgenommenen statistischen Vergleich bei bestimmten BEMA-Positionen ausschließlich auf die Abrechnung des Kassenzahnarztes einerseits und den arithmetischen Landesdurchschnitt andererseits abgestellt und auf diese Art und Weise ein offensichtliches Mißverhältnis der Behandlungsweise für eben diese Positionen des Zahnarztes festgestellt. So haben die Prüfgremien nicht in vollem Umfang die an die Anwendung einer statistischen Methode zu stellenden Anforderungen berücksichtigt.

2. Der Einwand des Zahnarztes, daß etwa ein Drittel der Zahnärzte bestimmte Gebührenpositionen (Vitalitätsprüfungen) nicht abrechnet, haben die Prüfgremien nachzugehen, denn die Annahme der Homogenität der Behandlungsweise der zu Vergleichszwecken herangezogenen Zahnärzte wird erschüttert, wenn etwa ein Drittel von ihnen bestimmte Gebührenpositionen überhaupt nicht abrechnet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.08.1992; Aktenzeichen 14a/6 RKa 4/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666773

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge