Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

 

Orientierungssatz

Ein Wohnsitz bzw gewöhnlicher Aufenthalt iS von § 2 Abs 5 S 1 BKGG liegt trotz zeitweiligen Fehlens einer ausländerrechtlich ordnungsgemäßen Aufenthaltserlaubnis vor, wenn ein Kind mit dem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland als Stiefkind in den Haushalt eines deutschen Staatsangehörigen aufgenommen worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.12.1995; Aktenzeichen 10 RKg 7/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653022

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge