Leitsatz (amtlich)

Ein Facharzt für Anästhesie, der als nicht fest angestellter Arzt von einem kleineren Krankenhaus an Operationstagen mit gewisser Regelmäßigkeit herangezogen wird und der - nach dem er nach Durchführung von Narkosemaßnahmen bei einer anstehenden Operation allein "zur Verfügung steht" - im Einverständnis mit dem Chefarzt die Transportbegleitung eines frisch  eingelieferten schwerverletzten Unfallpatienten bei dem dringend erforderlichen Weitertransport in eine größere Spezialklinik übernimmt, übt dabei keine selbständige berufliche Tätigkeit nach RVO § 541 Abs 1 Nr 4 aus,sondern handelt wie ein angestellter Krankenhausarzt iS des RVO § 539 Abs 2. Seine Transportbegleitung ist nicht dem Krankenwagendienst, sondern dem Krankenhausunternehmen zuzurechnen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647979

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge