Leitsatz (amtlich)
1. Zum zeitlichen Geltungsbereich der RVO § 1299 aF, SGB 1 § 51.
2. Die Winterbauumlage gehört zu den Beiträgen iS von SGB 1 § 51 Abs 2 (Abweichung von LSG Mainz 1978-08-29 L 6 J 17/77 = Breith 1979, 335).
3. Die Ausschöpfung des Aufrechnungsrahmens des SGB 1 § 51 Abs 2 ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Leistungspflicht der Sozialhilfeträger vereinbar und verstößt auch nicht gegen das GG (Abweichung von LSG Mainz 1978-08-29 L 6 J 17/77 = Breith 1979, 335).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655202 |
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