Leitsatz

Wegen nicht eingehaltener Pflegestandards in einer Münchener Klinik musste sich eine Patientin mehrfach operieren lassen. Das Krankenhaus wurde zu 15000 EUR Schadensersatz verurteilt.

 

Sachverhalt

Die knapp 70-jährige Patientin musste nach einem Schlaganfall einen Monat im Krankenhaus behandelt werden. Kurz nach ihrer Entlassung wurden zwei Druckgeschwüre am Steißbein und unterhalb ihres linken Knies entdeckt. In der Folgezeit traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Patientin musste sich insgesamt fünf Operationen unterziehen. Am Ende wurde ihr der linke Oberschenkel amputiert. Dies hatte für die Frau zur Folge, dass sie vollständig immobil und bettlägerig wurde.

In dem Prozess, den die Patientin anstrengte, stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Frau weder im Krankenhaus noch anschließend im Pflegeheim nach dem pflegerisch-medizinischen Standard versorgt wurde. Druckgeschwüre (Dekubitus) entstehen durch langes, festes, unbewegliches Liegen durch einen Mangel an Durchblutung und dadurch resultierender Mangelernährung des Gewebes, das dadurch abstirbt. Bettlägerige Patienten sollen daher in Abständen von unter 3 Stunden umgelagert werden. Dies wurde im Fall der Klägerin versäumt, was zu den Druckgeschwüren geführt hatte.

Nach den Erkenntnissen des Gerichtsprozesses, vor allem durch die Feststellungen des Sachverständigen, ist die Münchener Klinik für die ersten zwei Druckgeschwüre in die Verantwortung zu nehmen, nicht aber für die weiteren Geschwüre und die Amputation. Im Ergebnis sprach das LG München der Klägerin daher nur 15000 EUR statt der eingeklagten 400000 EUR Schmerzensgeld zu.

 

Link zur Entscheidung

LG München I, Urteil vom 14.01.2009, 9 O 10239/04.

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