Rz. 17

Nahverkehrsmittel i. S. d. Abs. 1 Nr. 6 sind sonstige Eisenbahnen, also solche, die nicht unter die Nr. 4 und 5 fallen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eisenbahnen in nicht öffentlicher Trägerschaft, diese werden beispielsweise in den Fahrplänen der Deutschen Bahn AG und in Übersichten über Anschlusszüge als "Züge Dritter" (DNR) bezeichnet.

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