Rz. 1a

Die Vorschrift definiert den Personenkreis schwerbehinderter Menschen, der in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist und damit die persönlichen Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (§ 228 Abs. 1 Satz 1) erfüllt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge