Rz. 1

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155.

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