Rz. 1
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 aufgehoben (Art. 9 Nr. 15 des Gesetzes bzw. Art. 14 Nr. 4 Kommunales Optionsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 2014).
Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 107 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 190. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 107 mit Anpassung der Verweisungen in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehindertenrecht in Teil 3.
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