Rz. 14

  • Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389).
  • Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissbrauch.
  • Die Bundesagentur für Arbeit darf Sozialdaten durch externe nicht öffentliche Einrichtungen erheben und übermitteln lassen (§ 395).

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