Rz. 1

Die Vorschrift wurde als § 220 mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ab 1.1.2004 neu eingefügt; die bis Ende 2003 unter diesem Paragraphen geführte Vorschrift ("Regelförderung") ist gleichzeitig aufgehoben worden. Die jetzige Fassung der Vorschrift resultiert aus Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Sie entspricht im Wesentlichen § 220 Abs. 1 und 2 a. F., Abs. 3 wurde aufgehoben. Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten.

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