Rz. 5

Nach Abs. 1 sind nunmehr auch Teile einer im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme förderungsfähig. Auszubildende, die beispielsweise an von der Europäischen Union geförderten Austauschmaßnahmen teilnehmen, verlieren damit während des Auslandsaufenthalts nicht ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Das Gleiche gilt, wenn deutsche Unternehmen ihre Auszubildenden zeitweise während ihrer Ausbildung zu ausländischen Tochtergesellschaften entsenden.

 

Rz. 6

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der im Ausland durchgeführte Teil der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme angemessen und die Dauer von einem Jahr nicht übersteigt. Bei einer beruflichen Ausbildung, die i. d. R. 2½ bis 3 Jahre andauert, kann somit nur rund ein Drittel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. Nicht Fördervoraussetzung ist, dass die im Ausland verbrachte Zeit angerechnet wird. Bei kürzeren Ausbildungszeiten bestimmt sich die Angemessenheit der im Ausland durchgeführten beruflichen Ausbildung nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalles (inhaltliche Ausrichtung, Zielsetzung der Ausbildung) bis zur Obergrenze von einem Jahr (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 58 Rz. 2; Hassel, in: Gagel, SGB III, § 58 Rz. 3). Ein generelles Verhältnis von Gesamtdauer der Berufsausbildung und dem Auslandsanteil kann daher nicht bestimmt werden (Hassel, in: Brand, SGB III, § 58 Rz. 3; Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 58 Rz. 8; Brecht-Heitzmann, in Gagel, SGB III, § 58 Rz. 7). Wird die angemessene Dauer der Berufsausbildung im Ausland überschritten, kommt eine Förderung des Auslandsanteils der Gesamtausbildung nicht in Betracht. Der Inlandsanteil ist jedoch weiter förderfähig (Wagner, a. a. O., Rz. 9; Brecht-Heitzmann, a. a. O., Rz. 8).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge