Rz. 36

Eine berufsvorbereitende Maßnahme ist förderungsfähig, wenn sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt wird und die Kosten angemessen sind. Die Kosten einer Maßnahme errechnen sich im Wesentlichen aus Maßnahmedauer, Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer sowie Personal- und Raumbedarf. Je nach Lehrgangstyp ist die Dauer auf maximal 12, höchstens bis zu 36 Monate festgelegt. In Relation zur Maßnahme und der jeweiligen Zielgruppe ist der Einsatz des Personals, also der Ausbilder, Lehrkräfte, Sozialarbeiter bzw. -pädagogen und unter Umständen Ärzte und Psychologen, festzulegen.

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