Rz. 1
Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 28.12.2011 als § 434x in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst und von § 434x nach § 443 überführt.
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