Rz. 1

§ 434o ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1705) in das SGB III eingefügt worden.

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) aufgehoben.

 

Rz. 2

Die Vorschrift bestimmte, dass bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für das frühere Überbrückungsgeld diese Existenzgründungsförderung trotz des Wegfalls des Überbrückungsgeldes noch bis zum November 2006 bewilligt werden konnte. Die Regelung sollte vermeiden, dass Personen von der Förderung ihrer Existenzgründung ausgeschlossen worden, weil diese Existenzgründung zeitlich in den Übergang vom früheren Überbrückungsgeld zum Gründungszuschuss nach § 57 a. F. am 1.8.2006 fiel.

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