Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst.

Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert.

Durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) wurden mit Wirkung zum 8.11.2006 die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Arbeit und Soziales" ersetzt.

Die Ermächtigung wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert und dadurch zugleich geschlechtsneutral ausformuliert.

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