2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

 

Rz. 3

Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des Arbeitsförderungsrechts deutlich gestiegen, seitdem die Bundesagentur für Arbeit von einem 3-köpfigen Vorstand geleitet wird und einem der Vorstände die Arbeitsförderung obliegt (Vorstand Arbeitslosenversicherung). Die aktuelle Entwicklung belegt, dass sich arbeitsmarktliche Fragen nicht danach trennen lassen, ob die Arbeitsförderung und damit das SGB III oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Vielzahl weiterer Träger und das SGB II betroffen sind. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung, den Arbeitsmarkt insgesamt in die Verantwortung eines Vorstandes zu legen, ist daher konsequent. Die Steuerung der Bundesagentur für Arbeit zeigt seit längerer Zeit finanzielle und zunehmend auch Erfolge bei der Integration in Arbeit, seitdem sie diese neben Wirtschaftlichkeit auch auf Wirkungen am Arbeitsmarkt ausgerichtet worden ist. In den nächsten Jahren gilt es, den von der Bundesagentur für Arbeit selbst beschriebenen Megatrends ein zukunftsweisendes Arbeitsförderungsprogramm entgegenzusetzen.

 

Rz. 4

Mit Abs. 1 Nr. 1 wird gesetzgeberisch begleitet, dass die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitgeber als Kunden ohne Einschränkungen in ihre Aktivitäten einbezieht. Die Information der Arbeitgeber über die Entwicklung und das Angebot am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie über berufliche Bildungsmaßnahmen entspricht einer Grundanforderung dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit überhaupt als Akteur an diesen Märkten akzeptiert werden kann. Es wird nicht überall und als selbstverständlich angesehen, dass die privaten Arbeitsvermittler und in diesem Sinne aktiven Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung die staatlichen Aufgaben nicht übernehmen können und wollen. Vor Ort sind in den Agenturen für Arbeit zwischenzeitlich spezielle Arbeitgeberservices eingerichtet, die eine betriebsbezogene Arbeitsmarktberatung und Vermittlung anbieten. Die Agenturen für Arbeit haben sich zum großen Teil zu gemeinsamen Services mit den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b in ihrem Bezirk für die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit gemeinsamem Marktauftritt zusammengeschlossen. Die Schwierigkeiten der Agenturen für Arbeit liegen darin, kraft gesetzlichem Handlungsauftrag auch Arbeitnehmer mit verschiedensten Defiziten wieder in das Erwerbsleben integrieren zu müssen. Zugleich erwarten Arbeitgeber hingegen auf die Meldung einer freien Stelle sehr gut passende Stellenbesetzungsvorschläge. Die Agenturen für Arbeit betreuen als Träger jedoch in gleicher Weise Personen, die zuletzt versicherungspflichtig beschäftigt waren, wie auch Personen mit besonderer Arbeitsmarktferne. Betriebsbezogene Arbeitsmarktberatung kann hier dazu beitragen, im Einvernehmen mit einem Arbeitgeber auch Arbeitnehmer mit Defiziten unterzubringen, ohne dass dies der Qualität der Integrationsarbeit der Bundesagentur für Arbeit zur Last gelegt wird. Vorübergehende Minderleistungen könne durch Arbeitgeberleistungen zur Eingliederung aufgefangen werden. Ziel jeder Arbeitgeberbetreuung ist es letztlich, die personellen Vorstellungen des Unternehmens oder Betriebes umsetzen zu helfen. Die damit einhergehende Unterstützung bei der Personalplanung ist nicht nur dem Arbeitgeber nützlich, sondern hilft auch, nicht erforderliche Freisetzungen zu vermeiden sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsförderung (z. B. Kurzarbeitergeld) zu vermindern.

 

Rz. 5

Besonders erfolgreich war die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahrzehnten im Aufgabenfeld Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen ist seitens der Jugendlichen wie der Ausbildungsstellenanbieter gleichermaßen hoch und allgemein akzeptiert, etwa bei den Eltern. In diesem Aufgabenfeld ist es der Bundesagentur für Arbeit gelungen, für eine Gruppe besonders hilfloser Menschen erster Ansprechpartner in Bezug auf das spätere Berufsleben zu sein (schon bei Besuchen in der Schule bzw. bei der Berufseinstiegsbegleitung durch Dritte), ein umfassendes, aktuelles und mit modernsten Medien ausgerüstetes (Selbst-)Informationsangebot in den Berufsinformationszentren (BIZ) zur Verfügung zu stellen, sich als kompetenter Berater bei der Berufswahl darzustellen (individuelle Einzelberatung) und durch Ausbildungsstellenvermittlung bei hohem Einschaltungs- und Ausschöpfungsgrad erfolgreicher Hoffnungsträger bei Berufsanfängern und Eltern zu sein. Nicht zuletzt auch wegen der Einheit von Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung ermöglicht § 16 Abs. 4 SGB II die Beauftragung der Agentur für Arbeit mit der Ausbildungsstellenvermittlung, die dem Jobcenter der ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge