Rz. 3
Die Vorschrift bestimmt den förderungsbedürftigen Personenkreis für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Die unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 formulierten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 52 Rz. 2).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen