Rz. 1

Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Berufsorientierungspraktika waren bislang nicht gesetzlich normiert.

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