Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 26.04.1995; Aktenzeichen 12 O 3700/91)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.4.1995 – 12 O 377/91 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 8.000,– DM abwenden, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Der Kläger ist in Höhe von 129.782,42 DM beschwert.

 

Tatbestand

Der Kläger ist Architekt und bei der Beklagten nach Maßgabe der BBR/Arch. mit einer Versicherungssumme von 150.000 DM gegen Sach- und Vermögensschäden berufshaftpflichtversichert (VS Bl. 5, 6 d.A.). Er wurde im Jahre 1988 mit dem Umbau eines ehemaligen Gaststättengebäudes zu einer Dampfsauna mit Nebenräumen beauftragt. Bevor er die Planung in Angriff nahm, besuchte er mit dem Bauherrn mehrere gewerbliche Saunabetriebe im norddeutschen Raum. In diesen Betrieben war, wie bei Dampfsaunen üblich, jeweils eine Kunststoffsauna installiert. Dieses Konzept sagte weder dem Kläger noch dem Bauherrn zu. Beide empfanden als negativ die bei Kunststoffdampfsaunen entstehende Tropfenbildung des noch fast heißen Wassers im Innern, die in solchen Saunen üblichen sehr schmalen Sitze und die räumliche Gestaltung der Saunen. Da der Bauherr als Trendrichtung bei der gesamten Anlage Wohlbefinden, Entspannung und aufeinander abgestimmte Gestaltung vorgegeben hatte, beschloß der Kläger, ein anderes als das übliche Konzept Kunststoffsauna zu entwickeln. Er plante deshalb die Sauna als rustikale Grottenkonstruktion und ließ die Räumlichkeiten nach seinen Plänen umbauen. In das bestehende Gebäude ließ er einen großen Vorraum (mit Ruheplätzen, Trockensaunen, einem Kaltwasser-Tauchbecken und mehreren Fußtretbecken) einbauen. Um den Vorraum waren ein Duschraum (mit 2 Duschkabinen und offenen Duschständen), die Dampfgrotte mit vorgeschalteter Schleuse, 2 WC's und Technikräume gruppiert. Die Dampfsauna selbst wurde in einem Raum an der hinteren Gebäudeecke als schräg zu den Außenwänden gestellte Grottenkonstruktion aus ineinander übergehenden Gewölben eingefügt. Sie bestand aus einer Hauptgrotte mit 3 Nischen und eingebauten Marmorsitzbänken, einer Nebengrotte mit ebenfalls 3 Nischen und Marmorsitzbänken sowie einer Duschnische mit an der Wand fest installiertem Duschkopf und Fußbodenablauf. Die Decken waren gewölbeartig ausgebildet und enthielten Einbaustrabler. Die Grottengewölbe waren von innen nach außen aufgebaut aus 20 mm Innenputz, 50 mm Gasbetonmauerwerk, 50 mm Wärmedämmung aus Mineralwolle und 50 mm Gasbetonmauerwerk. Eine Dampfsperre war nicht vorhanden. Daran schlossen sich nach außen die großen dreieckigen Luftkammern an, die zwischen den vorhandenen gemauerten Außenwänden und den eingestellten Grottenwände übriggeblieben waren. Die Grottenwände wurden senkrecht hochgeführt bis unter die neue, unterhalb der vorhandenen Leimbinder angebrachte Deckenschalung und oben mit einer Lage Kalksandstein abgeschlossen. Der Abstand zu den alten aus 36 cm dickem Kalksandsteinmauerwerk bestehenden Außenwänden betrug ca. 55 cm. Das Dach des Gebäudes war ein gefälleloses Flachdach. Der Luftraum zwischen dessen Innenseite und den tragenden Leimbindern der Grottenkonstruktion betrug ebenfalls ca. 55 cm. Unter den Leimbindern wurde auf Veranlassung des Klägers eine Unterkonstruktion und Wärmedämmung gebaut, die aus Holzbalken (kesseldruckimprägniert), Mineralwolle-Dämmatten und einer neuen Holzschalung bestand. Diese Schalung überdeckte geschlossen den gesamten Grottenbereich mit Ausnahme der toten Seitenkammern. Diese standen mit dem 55 cm hohen Luftraum über der neuen Dämmung und Schalung in freier Verbindung. Die dreischaligen Grottenwände wurden bis unmittelbar unter die neue Schalung hochgemauert. Zwischen diesen Wänden wurden die Grottengewölbe so eingefügt, daß zwischen den Gewölben, den Seitenwänden und der Schalung abgeschlossene Luftkammern entstanden. Kleine eingebaute Rohrstücke sollten diese toten Zwickel mit dem oberen Luftraum verbinden.

Die Gewölbedecken der Dampfsauna wurden aus 6 mm dicken feuerverzinkten Stahldrähten geformt, die am Gewölbescheitel an der vorgenannten neuen Holzschalung befestigt waren. Unter die Stahldrähte wurde ein verzinktes feinmaschiges Kasanitgewebe (ähnlich wie Kükendraht) als Putzträger gespannt und mit Drähten an den dicken Stahldrähten befestigt. Das Drahtgewebe wurde von unten verputzt. Die Belüftung der großen Hohlräume hinter den Grottenwänden erfolgte über kleine Bohrlöcher mit einem Durchmesser von 35 mm am Fuße der beiden Außenwände. Durch Zuluftsiebe wurde der Querschnitt dieser Bohrungen auf 2,9 qcm freien Querschnitt verringert. Für die beiden nicht an Außenwänden liegenden Hohl räume hinter der Nebengrotte bestand keine Möglichkeit der Belüftung. Alle großen Hohlräume standen mit der 55 cm hohen Luftschicht zwischen den alten Leimb...

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