Entscheidungsstichwort (Thema)

Miete eines Baufahrzeuges: Beweislast bei Beschädigung während der Mietzeit; Reparaturklausel; Haftungsklausel für nicht zu vertretenden Verlust und Beschädigung

 

Orientierungssatz

1. Wenn die Mietsache während der Vertragszeit in der Obhut des Mieters beschädigt wird, hat der Vermieter lediglich den Zustand der Mietsache bei Übergabe zu beweisen, der Mieter muß sich aber wegen des Schadens entlasten.

2. In einem gewerblichen Mietvertrag stellt eine Klausel, die die Kosten für Reparaturen Inspektionen und Wartungen dem Mieter auferlegt, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Diese Verpflichtung ist dann eine vertragliche Hauptpflicht des Mieters.

3. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt aber vor, wenn eine Klausel ihm die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Mietsache auferlegt, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat.

 

Normenkette

AGBG § 9; ZPO § 286; BGB §§ 535-536

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541724

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