Rz. 103

Zu den gesetzlichen Kompetenzen des Generaldirektors nach Art. 40 Abs. 3 GmbHG der RF gehören: Handeln ohne besondere Vollmacht im Namen der Gesellschaft; Erteilung von Vollmachten; Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern der Gesellschaft; Ausführung von weiteren, durch Gesetz oder Satzung nicht den übrigen Organen zugewiesenen Kompetenzen.

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