Rz. 153

Bei der Dividendenbesteuerung der Gesellschafter ist Folgendes zu beachten:

Im Falle der Dividendenausschüttung seitens der russischen Gesellschaft wird der Steuerbetrag eines Gesellschafters von der Gesellschaft in Bezug auf den Gesamtsteuerbetrag der Gesellschaft und Dividendenanteil des Gesellschafters berechnet. Der Steuersatz beträgt 0 %, 13 % oder 15 %.
Im Falle der Dividendenausschüttung seitens der ausländischen Gesellschaft wird der Steuerbetrag von dem Gesellschafter selbst berechnet. Der Steuersatz beträgt 13 %.
Im Falle der Geltung des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt die Dividendenbesteuerung nach Steuersätzen, die im jeweiligen Abkommen festgelegt sind.
 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

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