Rz. 153
Bei der Dividendenbesteuerung der Gesellschafter ist Folgendes zu beachten:
▪ | Im Falle der Dividendenausschüttung seitens der russischen Gesellschaft wird der Steuerbetrag eines Gesellschafters von der Gesellschaft in Bezug auf den Gesamtsteuerbetrag der Gesellschaft und Dividendenanteil des Gesellschafters berechnet. Der Steuersatz beträgt 0 %, 13 % oder 15 %. |
▪ | Im Falle der Dividendenausschüttung seitens der ausländischen Gesellschaft wird der Steuerbetrag von dem Gesellschafter selbst berechnet. Der Steuersatz beträgt 13 %. |
▪ | Im Falle der Geltung des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt die Dividendenbesteuerung nach Steuersätzen, die im jeweiligen Abkommen festgelegt sind. |
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.
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