Rz. 59
Sofern gesetzlich vorgeschrieben, veröffentlicht das Handelsregister eine Eintragung von Amts wegen im MOF, Teil IV, unverzüglich und auf Kosten des Antragstellers.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen