Rz. 57

Eine Handelsregisteranmeldung geschieht über ein Formblatt des Handelsregisteramts. Das Formblatt ist in rumänischer Sprache auszufüllen. Zur Anmeldung sind die Gesellschafter und die Geschäftsführer befugt (Art. 19 HRG). Sollte(n) der/die Gesellschafter oder der/die Geschäftsführer nicht in Rumänien anwesend sein, so kann ein Dritter unter Vorlage einer Spezialvollmacht im Namen und auf Rechnung der Geschäftsführer oder Gesellschafter die meisten Rechtshandlungen vornehmen.

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