Rz. 16
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen samt Nachweis über die entrichteten Gebühren und Bekanntmachungskosten erfolgt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister im Regelfall innerhalb von drei Tagen (Art. 8 Abs. 4 GVF). Ab diesem Zeitpunkt kann die Gesellschaft operativ tätig werden.
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