Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2008
1. |
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 300 Euro und 1 199 Euro monatlich, |
2. |
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 260 Euro und 1 040 Euro. |
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