1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung von Regelsätzen in der Sozialhilfe vom 13. Juni 1995 (SächsGVBl. S. 181) außer Kraft.

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