Begriff

Psychische Belastungen werden verstanden als Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (s. DIN EN ISO 10075-1). Diese Belastungen können auf den Menschen einwirken und bei ihm zu einer psychischen Beanspruchung führen. Eine psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden oder augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen, die auf eine Verbesserung der Arbeitsumwelt, der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zielen. Hier sind auch die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeführt, die den Gesundheitsschutz betreffen. Der Arbeitgeber muss demnach "eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung" erstellen und dann bei Bedarf Maßnahmen des Arbeitsschutzes daraus ableiten und umsetzen (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Dazu gehören gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 ausdrücklich auch die "psychischen Belastungen bei der Arbeit". Darüber hinaus verlangt § 3 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsstättenverordnung die Berücksichtigung der psychischen Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.

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