Rn 14
Die Gemeinschaft iSv Rn 6 entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung der ersten 2 Miteigentümer in die Wohnungsgrundbücher als ›WEigtümer‹ (Ddorf ZMR 06, 463, 464; KG ZMR 01, 656).
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