Rn 13

Die richtlinienkonforme Auslegung ist eine generelle Lesart für alle unionsrechtlichen Vorschriften und knüpft dementsprechend auch an unterschiedliche RL an. Zu beachten ist hierbei, dass die VerbrGKRL nunmehr durch die WKRL ersetzt und somit aufgehoben wurde (BTDrs 19/27424, 1). Besonderes Augenmerk gilt daher den Aspekten im Verbrauchsgüterkauf, die bislang unter Rückgriff auf die VerbrGKRL ausgelegt wurden. In den Fällen, in denen bisher iRd Auslegung die VerbrGKRL zugrunde gelegt wurde, kann diese Praxis nicht ohne weiteres fortgeführt werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob zur Auslegung auf die neue WRKL und ggf. DIRL zurückgegriffen werden muss. Soweit die Regelungen der WKRL und der ersetzten VerbrGKRL inhaltlich übereinstimmen (vgl. auch Entsprechungstabelle im Anhang der WKRL) und keine anderweitigen Anzeichen zur gewollten Abweichung von der bisherigen Rechtslage bestehen, scheinen die bisherigen Ausführungen zur Auslegung nach der VerbrGKRL auf die neue unionsrechtliche-Grundlage übertragbar zu sein. Im Einzelnen wird aber eine gerichtliche Entscheidung zur richtlinienkonformen Auslegung und Rechtsfortbildung notwendig sein.

 

Rn 14–18

[nicht besetzt]

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