Rn 13

Der Erbvertrag begründet rechtliche Beziehungen zum Vertragspartner sowie zum ggf davon verschiedenen Dritten (BGH NJW 62, 1913 [BGH 04.07.1962 - V ZR 206/60]). Bei Vorliegen schutzwürdigen rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der rechtlichen Bindung und Bezug der Klage auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis ist Feststellungsklage (§ 256 ZPO) zulässig (BGH aaO; Ddorf FamRZ 95, 58).

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