Rn 14

Alle deutschen Oberlandesgerichte haben Leitlinien entwickelt, die aus Gründen der Übersichtlichkeit ab 1.7.03 an die gemeinsam festgelegte Leitlinienstruktur aufweisen (FamRZ 03, 909). Sie sind unter der Homepage der jeweiligen Oberlandesgerichte zu beziehen (vgl Übersicht Wendl/Dose § 1 Rz 7). Sie besitzen keinen Rechtscharakter und keine einer Rechtsnorm vergleichbare Verbindlichkeit.

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