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Der Naturalunterhalt erfasst ebenso wie der Barunterhalt den gesamten Lebensbedarf. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse erforderlichen Dinge in Natura zur Verfügung gestellt werden. Der Naturalunterhalt erfasst damit diejenigen Leistungen, für deren Beschaffung der Unterhaltsberechtigte seinen Barunterhalt einsetzen müsste.

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