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Ein Pfandrecht an einem Recht ist ein streng akzessorisches Recht mit dem Inhalt, die übertragbaren Rechte des Verpfänders auszuüben u sich hieraus wegen der gesicherten Forderung zu befriedigen. Es teilt den Charakter des belasteten Rechts. Ein Pfandrecht an einer Forderung ist somit schuldrechtlicher Natur, das die Forderung dem Pfandgläubiger allerdings mit absoluter Wirkung zuordnet u ihn insb vor vollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter schützt (§ 805 ZPO, § 50 InsO).

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