Rn 2

Unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung kommen folgende Kosten für die Ausbringung und Pflege der Saat in Betracht: Saatgut, Pflänzlinge, Maschineneinsatz (Zeit, Treibstoff, Öl etc), Bewässerung, Düngung, Arbeitskräfte zur Pflanzung, Unkrautbefreiung. Zu notwendigen Verwendungen iSd § 994 zählen dagegen Reparaturkosten für Geräte, aber auch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Versicherung. Es können nur tatsächlich angefallene Kosten angesetzt werden, nicht jedoch fiktive, nach Bedarfswerten angesetzte Kosten (Celle, Urt v 19.10.17 – 7 U 70/15 [L]).

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