Rn 44

Bei Verstoß gegen EU-Recht, insb Beihilfenrecht, kann eine Bürgschaft nichtig sein (Art 108 III 3 AEUV, EuGH BeckRS 12, 80085, kommentiert in EuZW 12, 106 [EuGH 08.12.2011 - Rs. C-275/10]).

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