Rn 1

Die Verteilung des Überschusses ist der letzte Schritt der Auseinandersetzung nach Auflösung der GbR. Sie betrifft in erster Linie den Abwicklungsgewinn, bei Gelegenheitsgesellschaften ohne laufende Gewinnverteilung zusätzlich auch die Gewinnverteilung nach § 721 I.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge