Rn 5

Die Ausschlussfrist bezieht sich nicht nur auf Erstattungsansprüche, sondern auch auf den Ersatz von Folgeschäden wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrags. Auf diesem Wege soll das Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsnutzer nach Ablauf der Frist umfassend geklärt sein. Eine Ausnahme ist vorgesehen, falls der Zahlungsdienstnutzer die Einhaltung der Frist ohne Verschulden versäumt hat. Das ist etwa dann anzunehmen, wenn ein Schaden ihm ggü erst später geltend gemacht wird.

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