Rn 3

II definiert den Begriff der Kundenkennung. Es handelt sich insoweit um eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die den Zahlungsdienstnutzer oder dessen Zahlungskonto zweifelsfrei bezeichnen. Die Kennung wird vom Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt. Eine solche Kennung ist etwa die ›IBAN‹ (International Bank Account Number) und ›BIC‹ (Bank Identifier Code) beim SEPA-Lastschriftmandat bzw der SEPA-Überweisung. Damit sind voll automatisierte Verfahren zum Datenaustausch zwischen Banken verschiedener Staaten möglich und der Zahlungsdienstnutzer ist eindeutig zu identifizieren. Für verschiedene Zahlungsverfahren können für einen Zahlungsdienstnutzer auch unterschiedliche Kundenkennungen festgelegt werden.

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