Rn 6

Unter den Voraussetzungen des II besteht eine Pflicht des Zahlungsdienstleisters, den Zahlungsauftrag auszuführen. Grundlage ist ein autorisierter Zahlungsauftrag. Erforderlich ist ferner eine Vereinbarung von Bedingungen für die Ausführung im Zahlungsdiensterahmenvertrag. Werden die vereinbarten Bedingungen eingehalten und liegt in der Ausführung auch kein Verstoß gegen sonstige Rechtsvorschriften, muss der Zahlungsdienstleister den Zahlungsvorgang ausführen (kein Ablehnungsrecht wegen Gläubigerbenachteiligung, BGH WM 13, 361). Eine Ablehnung ist nur berechtigt, wenn die Bedingungen beim konkreten Zahlungsauftrag nicht vorliegen. Der Zahlungsdienstnutzer soll sich insoweit auf die Ausführung verlassen können, unabhängig davon, wer den Zahlungsvorgang auslöst.

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