Rn 3

Bei der Zupacht muss der Pächter auf die Pachtfläche ›zur Aufrechterhaltung des Betriebes angewiesen‹ sein, dh nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen muss der Wegfall der Pachtflächen wegen sinkender Rentabilität eine Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs als nicht sinnvoll erscheinen lassen (BGH ZMR 99, 378).

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