Rn 3

Hierunter fallen nicht nur Maßnahmen, die die Ertragsfähigkeit des Pachtobjekts nachhaltig steigern; dies folgt aus § 588 III, wonach gerade dieses Kriterium nur für die Pachterhöhung relevant ist. Die totale Umgestaltung des Pachtobjekts wird von § 588 II nicht erfasst.

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