Rn 10

Bei Vermietung an Dritte und später entstehendem Bedarf ist str, ob die Kündigung des Mietverhältnisses darauf gestützt werden kann, dass die Wohnung einem neu anzustellenden AN zur Verfügung gestellt werden solle und mit dem Wohnungsangebot die Chancen auf einen günstigen Abschluss eines derartigen Dienstvertrages verbessert werden sollen oder einem bereits angestellten AN mit konkretem Wohnbedarf die Wohnung zur Verfügung gestellt werden solle (abl Stuttg WuM 91, 330 [OLG Stuttgart 24.04.1991 - 8 REMiet 1/90]; aA LG Berlin WuM 96, 145).

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