Rn 9

Bei dem Einliegerwohnraum innerhalb der Vermieterwohnung ist es ohne Bedeutung, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus (KG ZMR 81, 243 = NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 1397/81]) handelt, es muss aber ein enger Zusammenhang zwischen den Wohnbereichen des Vermieters und des Mieters bestehen. Wenn ein Einzelraum, den der Mieter bewohnt, vom Treppenhaus separat zugänglich ist und der Mieter nicht darauf angewiesen ist, die Wohnung des Vermieters zu seiner normalen Haushaltsführung mit zu benutzen, liegt Einliegerwohnraum iSd Vorschrift nicht vor. In einem Einfamilienhaus sind Einzelräume immer Teil der Vermieterwohnung.

 

Rn 10

§ 573a II ist nur (sonst § 549 II Nr 2) dann anwendbar, wenn es sich um Wohnraum handelt, der auch leer vermietet ist und nicht ganz oder überwiegend vom Vermieter vertragsmäßig einzurichten ist. Weiter kommt § 573a immer zum Zuge, wenn der Wohnraum zum dauernden Gebrauch für eine Familie bestimmt ist.

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