Rn 5

§ 566a findet auf vermietete Wohnräume, die vor dem 1.9.01 veräußert wurden, keine Anwendung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge