Rn 26

Ein solcher ist zwar nach § 936 denkbar. Jedoch werden weitgehende Erkundigungspflichten postuliert, so dass der Erwerber oft als grob fahrlässig handelnd angesehen wird (BGH NZM 11, 275). Bei Veräußerung im Wege des Besitzkonstituts setzt ein lastenfreier Erwerb die Übergabe an den Erwerber voraus (BGH NZM 05, 665 = ZMR 06, 23).

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