Rn 5

Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme ›durchführen‹, was meint, dass der Vermieter selbst der Bauherr sein muss (KG NJW-RR 98, 296 [KG Berlin 15.09.1997 - 8 RE-Miet 6517/96]; Hamm ZMR 83, 416; BayObLG NJW 81, 2259 [BayObLG 24.06.1981 - Allg. Reg. 41/81]). Bauherr idS ist, wer eine Baumaßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt oder durchführen lässt (Hamm ZMR 83, 416). Gibt die GdW eine Maßnahme in Bezug auf das Sondereigentum in Auftrag, sind nach Sinn und Zweck allerdings die WEigtümer als Bauherren anzusehen.

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