Rn 44

Unzulässig sind Vereinbarungen, die eine Erlaubnis des Vermieters zur Durchführung der privilegierten baulichen Veränderungen von vornherein erschweren oder gar ausschließen. Der Anspruch des Mieters darf auch nicht von einer generellen Kautionsleistungspflicht durch den Mieter abhängig gemacht werden. Auch die Anlagepflicht für die Kaution ist zwingend.

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