Rn 20

Hier gelten die Ausführungen zum Mieterwechsel reziprok. Hinzu kommen jedoch zahlreiche Fallkonstellationen eines gesetzlichen Vermieterwechsels, wie sie insb in den §§ 565 (gewerbliche Zwischenvermietung) und 566 (Veräußerung bricht nicht Miete) geregelt sind. Darüber hinaus kann ein Vermieterwechsel auch bei den sog Umwandlungsfällen eintreten, dh wenn ein Mietshaus in Wohnungs- und Teileigentum umgewandelt wird und eine Veräußerung an Dritte erfolgt, wobei sich die Aufteilung nicht zwingend mit den jeweiligen Regelungen des schuldrechtlichen Mietvertrages decken muss, so dass es zu verschiedenen Fallkonstellationen (vgl Riecke in: Riecke/Schmid, WEG Anh § 13 Rz 140 ff) kommen kann, die oft zu einer Personmehrheit auf Vermieterseite führen, was für beide Vertragsparteien bei Gestaltungserklärungen (insb Kündigung) zu Problemen führt (vgl BGH ZMR 06, 30, str).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge